Regelungen des Militärdienstes in der Türkiye , 25.11.2022

Gemäẞ § 72 des Grundgesetzes der Republik Türkiye ‘‘haben alle türkischen Staatsbürger das Recht und Pflicht, Militärdienst zu leisten.’’ Die gegenwärtige Regelung des Militärdienstes in der Türkiye beruht auf diesen Verfassungsartikel.

Das Wehrgesetz Nr.7179, mit dem die Details der militärischen Dienstpflicht geregelt werden, sieht neben den Berufssoldaten in den türkischen Streitkräften auch die Wehrdienstplicht aller 20 Jährigen und militärdiensttauglichen männlichen türkischen Staatsangehörigen.

Im Ausland lebende türkische /doppelte Staatsangehörige sind vom 20. Lebensjahr bis zum Ende des 35. Lebensjahres verpflichtet, den Dienst zu leisten, diesen bis zum Ende des 35. Lebensjahres zurückstellen zu lassen oder haben die Möglichkeit sich gegen Bezahlung eines Bestimmten Devisenbeitrag frei zu kaufen und müssen dann keinen Dienst mehr leisten.

Demnach haben die Hochschulabsolventen einen Dienst als Reservisten (d.h. Reserveoffizieranwärter) von 12 Monaten und die Wehrdienstplichtigen, die keinen Hochschulabschluss haben, als Rekruten einen Dienst von 6 Monaten abzuleisten.

Die im Ausland lebenden männlichen, wehrdienstpflichtigen türkischen Staatsangehörigen dürfen im Rahmen einer der o.a. Möglichkeiten entsprehend ihrem Ausbildungsstatus den Militärdienst ableisten oder auf eigenen Wunsch von der Sonderregelung Gebrauch machen, wenn sie sich als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nachweislich insgesamt 3 Jahre (1095 Kalendertage) im Ausland aufgehalten haben und während dieser 3 Jahre im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis sind. Wehrdienstpflichtige, die in Besitz einer doppelten Staatsangehörigkeit sind, müssen lediglich einen 3 jährigen Aufenthalt im Ausland nachweisen. Diese Voraussetzungen müssen während der Beantragung vorliegen.

Sofern sie bis zur Vollendung ihres 35. Lebensjahres einen Betrag von 5.261.- Euro oder in vergleichbarer ausländischen Währung bezahlen, dann ist die Wehrdienstpflicht erfüllt.



Atatürk

Nagihan İlknur Akdevelioğlu Generalkonsul
Montag - Freitag

08:30 - 16:00

Für Angelegenheiten, die den Reisepass, das Visa, den Wehrdienst, Notariat, Personenstand, Eheschliessungen und Staatsbürgerschaft bestreffen muss über das Terminmodul unter der Internetadresse www.konsolosluk.gov.tr ein Termin vereinbart werden.(Das System erkennt die E-mailadressen mit ‘gmx, web’ Endungen nicht. Daher müssen die E-mailadressen zur Terminvergabe die Endungen ‘hotmail, yahoo, gmail’ haben.
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